Stromerzeugungsaggregate

Ein Stromerzeugungsaggregat besteht aus einem Verbrennungsmotor als Erzeuger der mechanischen Energie, einem Generator als Wandler von mechanischer in elektrische Energie, einer Schalt- und Steuerungsanlage sowie den notwendigen Hilfseinrichtungen (Zu- und Abluftanlage, Kühlanlage, Abgasanlage, Schmieröl- und Kraftstoffsystem).
Wesentliche Unterscheidungsmerkmale werden durch Nutzungsart (stationär oder mobil) und durch ihre Betriebsart (Spitzenlast-, Netzersatz-, Dauerbetrieb) gebildet.

Stationäre Stromerzeugungsaggregate werden bevorzugt in massive Gebäude eingebaut oder als werksmontierte und geprüfte Anlagen in Containern oder containerähnlichen Gehäusen aus Beton oder Stahl zum Aufstellort geliefert.
Sie werden hauptsächlich als Netzersatz- und Spitzenlastanlagen betrieben.
Als stationär wird ein Stromerzeugungsaggregat bezeichnet, wenn die beabsichtigte Verweildauer am Standort mindestens 12 Monate beträgt.

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Mobile Stromerzeugungsaggregate verfügen zum einen über die Möglichkeit, auf Straßen und im Gelände als selbstfahrende Einheit (in der Regel als Lastkraftwagen) oder durch ihre Ausstattung mit einem Fahrgestell für den Anhängebetrieb transportiert zu werden.
Zum anderen wird Mobilität erreicht, indem sie durch konstruktive Gestaltung an standardisierte Transportsysteme angepasst werden. Dies sind in der Regel Container nach ISO 668.

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Dauerbetrieb wird der Zustand genannt, bei dem das Stromerzeugungsaggregat alleiniger Versorger mit elektrischer Energie für eine definierte Struktur elektrischer Verbraucher ist oder ein Parallelbetrieb mit einem öffentlichen Netz bzw. weiteren Stromerzeugungsaggregaten praktiziert wird.
Diese Aggregate werden anwendungsabhängig mit einer nominellen Leistung konzipiert, die zeitlich uneingeschränkten konstanten (COP) oder zeitlich uneingeschränkten variablen (PRP) Betrieb gestattet.

Netzersatzbetrieb, auch Notstrombetrieb genannt, ist die Betriebsform, bei der das Stromerzeugungsaggregat die Versorgung von Verbrauchern übernimmt, wenn die zentrale Versorgung wegen eines Defekts oder wegen planmäßiger Wartungsarbeiten am öffentlichen Netz ausfällt. Vorzugsweise in sicherheitsrelevanten Bereichen (medizinische Einrichtungen, Datenzentren, Verkehrssicherungsanlagen, große Menschenansammlungen) versorgen diese Stromerzeugungsaggregate die gesamten Verbraucher oder einen berechtigten Anteil dieser.
Die Stromerzeugungsaggregate werden mit einer nominellen Leistung konzipiert, die zeitlich uneingeschränkten variablen (PRP) Betrieb oder zeitlich eingeschränkten konstanten Betrieb (LTP) gestattet.

Spitzenlastbetrieb liegt dann vor, wenn das Stromerzeugungsaggregat die elektrische Bezugsleistung aus einem Versorgungsnetz begrenzen soll, um kostenintensive Leistungsspitzen zu verhindern. Es ist eine typische Form des Netzparallelbetriebs.
Diese Aggregate werden mit einer nominellen Leistung konzipiert, die zeitlich eingeschränkten konstanten Betrieb (LTP) gestattet.

Referenzen „Stromerzeugungsaggregate“